Datenverarbeitung im Rahmen von Testfahrten

ISUZU Motors Germany strebt nach hohen Qualitätsstandards bei der Entwicklung von Fahrzeugen und Fahrzeugsystemen. Die gleichen hohen Standards wenden wir auch im Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten an.

Um die Sicherheit und den Fahrkomfort neuer Fahrzeuge zu verbessern, arbeitet ISUZU an der Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen. Dafür fahren wir mit entsprechend gekennzeichneten Testfahrzeugen auf Testgeländen und öffentlichen Straßen und zeichnen die Daten des Fahrzeugs und des Umfelds auf. Dazu gehören auch Videos der Fahrzeugumgebung.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung

Die ISUZU MOTORS Germany GmbH mit Sitz in 65462 Ginsheim-Gustavsburg, registriert unter Darmstadt HRB 53969, ist verantwortlich im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Verbindung mit Video- und Audioaufzeichnungen zur Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an
ISUZU MOTORS Germany GmbH
Datenschutzbeauftragter
Im Weiherfeld 2
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Deutschland
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie weiterhin unter datenschutz@isuzu.de

2. Welche Daten werden verarbeitet, und zu welchem Zweck?

Viele Fahrzeuge auf unseren Straßen verfügen schon heute über Kameras und Sensoren (wie Radar, Ultraschall oder GPS) zur Erkennung von Objekten in der Umgebung. Dadurch sind sie in der Lage, beispielsweise Autos, Motorräder, Personen, Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrsschilder zu erkennen und den Fahrer mit Assistenzfunktionen wie Notbremsassistenten oder Spurverlassenswarnungen zu unterstützen.

Die gekennzeichneten Testfahrzeuge sind mit ähnlicher Technik ausgestattet. Im Gegensatz zu Serienfahrzeugen, die üblicherweise keine Videos speichern, werden bei unseren Tests im öffentlichen Straßenverkehr Video- und Audiodaten für die Analyse und Weiterentwicklung der Assistenzsysteme gespeichert.

Bei der Auswertung der Videos werden die Verkehrsobjekte kategorisiert, damit das Fahrzeug die unterschiedlichen Eigenschaften der Verkehrsteilnehmer in seine Berechnungen einbeziehen kann. Im Normalfall ist eine Identifizierung einzelner Personen nicht möglich, da die Erfassung nur kurz im Vorbeifahren erfolgt. Bei langsamer Fahrt oder im Stillstand (z.B. an einer Ampel, im Stau oder an Fußgängerüberwegen) kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Personen erkennbar sind und damit personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO aufgezeichnet werden.

Die aufgezeichneten Daten dienen auschliesslich zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verkehrsicherheit bzw. zur Weiterentwicklung der Funktionalität von Fahrerassistenzsystemen oder Komfortfunktionen neuer Fahrzeuge.

Das folgende Beispiel zeigt ein Bild unserer Kameras mit den klassifizierten Objekten (rot = Fahrzeug, gelb = Fußgänger, blau = Radfahrer).

3. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Entwicklung der Fahrerassistenzsysteme ist das „berechtigte Interesse“ des Verantwortlichen nach Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, das in der Forschung, Entwicklung und Erprobung von Fahrzeugsystemen besteht.

ISUZU hat nicht nur ein Interesse, sondern auch die Pflicht zur sorgfältigen Entwicklung und Erprobung der Fahrzeugsysteme. Die gespeicherten Daten dienen daher auch zum Nachweis gegenüber den Genehmigungsbehörden in Verbindung mit der Homologation (Typprüfung) der Fahrzeuge.

4. Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die oben genannten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

5. An wen werden die Daten weitergegeben

Die Entwicklung von Fahrerassistenzsystemen ist hoch komplex und nur in Kooperation mit anderen Unternehmen zu leisten. Generell werden die Daten in Verbindung mit der Forschung und Entwicklung sowie der Parametrierung und Validierung in Zusammenhang mit Fahrerassistenzsystemen aufgezeigt. Dazu wird die Isuzu Motors Germany GmbH projektbezogen jeweils durch die Muttergesellschaft Isuzu Motors Limited, Yokohama, Japan beauftragt. Entsprechend werden sie Daten der Muttergesellschaft zur Verfügung gestellt. Das angemessene Datenschutzniveau ist vorhanden, da für Japan ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO vorliegt.

Falls notwendig teilen wir die Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen mit internen und externen Kooperationspartnern, Lieferanten (z.B. Sensorherstellern) und Dienstleistern (z.B. zur Datenaufbereitung).

6. Markierung der Testfahrzeuge

Unsere Testfahrzeuge sind mit dem folgenden oder ähnlichen Aufklebern markiert:

7. Rechte der betroffenen Personen

Personen, die von unseren Aufzeichnungsgeräten erfasst wurden, können nach Art. 15ff. DSGVO folgende Rechte gegenüber ISUZU bei der Verantwortlichen Stelle, wie unter Nr. 1. spezifiziert geltend machen:

  • Auskunftsrecht
  • Recht auf Berichtigung
  • Recht auf Löschung
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
  • Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Recht auf Widerspruch

Da bei der Datenverarbeitung keine Verkehrsteilnehmer identifiziert werden, können wir ohne weitere Informationen nicht nachvollziehen, ob eine Person überhaupt aufgezeichnet wurde. Um festzustellen, ob Sie betroffen sind, benötigen wir daher von Ihnen den genauen Ort und Uhrzeit sowie weitere persönliche Merkmale, mit denen Sie auf unseren Videos eindeutig identifiziert werden können.

ISUZU Motors Germany wird sich mit größter Sorgfalt um Ihre Anliegen bemühen. Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Rechte nicht ausreichend berücksichtigt wurden, haben Sie das Recht auf eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde.

datenschutz@isuzu.de

Diese Datenschutzerklärung ist gültig und hat den Stand vom Dezember 2024

Datenschutzerklärung ISUZU Worldwide